Versionsaktualisierung KB0406282
E-Mail
Erweiterungen der Steuerfakturierung für Großbritannien und Nordirland zur Einhaltung des Brexit ab dem 1. Januar 2021
Dieser Wissensdatenbankartikel wurde maschinell übersetzt. SAP übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Maschinenübersetzung. Sie können den Originalinhalt anzeigen, indem Sie über die Sprachauswahl zu "Englisch" wechseln.
Funktions-ID

NG-1395

Funktionsbeschreibung

Gemäß Brexit ist Großbritannien mit Wirkung zum 01.01.2021 nicht mehr Teil der Europäischen Union (EU). Nordirland gilt weiterhin als Land der Europäischen Union für die Lieferung von Waren an die Europäische Union (EU), aber nicht für die Erbringung von Dienstleistungen.

Ariba Network stellt nun wie folgt eine erweiterte Rechnungsstellungslösung für Großbritannien und Nordirland bereit:

Änderungen für Großbritannien – Transaktionen zwischen einem in Großbritannien registrierten Lieferanten oder Käufer und einem EU-Partner gelten nun als grenzüberschreitender Handel. Auf dem Bild Rechnungszusammenfassung wird eine solche Transaktion als Grenzüberschreitend angezeigt.

Transaktionen in Ariba Network gelten als grenzüberschreitend, wenn sich der Käufer oder der Lieferant außerhalb der Europäischen Union (EU) befindet.

Änderungen für Nordirland:
Transaktionen zwischen einem in Nordirland registrierten Lieferanten oder Käufer und einem EU-Partner für die Lieferung von Waren gelten weiterhin als Handel innerhalb der Europäischen Union. Für eine solche Transaktion müssen Käufer und Lieferanten nun die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit dem Präfix XI als Ländercode anstelle von GB pflegen. Ariba Network betrachtet das Unterzeichnungsland als GB, und auf dem Bild Rechnungszusammenfassung wird eine solche Transaktion als EU-intern angezeigt.

Transaktionen in Ariba Network gelten als EU-intern, wenn sowohl der Lieferant als auch der Käufer aus der EU stammen.

Transaktionen zwischen einem in Nordirland registrierten Lieferanten oder Käufer und einem EU-Partner für die Erbringung von Dienstleistungen gelten nun als grenzüberschreitender Handel. Für eine solche Transaktion verwenden Käufer und Lieferanten weiterhin die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit dem Präfix GB als Ländercode. Auf dem Bild Rechnungszusammenfassung wird eine solche Transaktion als Grenzüberschreitend angezeigt.

Hinweis
Um mehrere Umsatzsteuernummern zu verwalten, kann ein Lieferant oder Käufer eine zusätzliche Adresse erstellen und die entsprechende Umsatzsteuernummer pflegen.

Kundenproblem

Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr Teil der Europäischen Union (EU).
Daher darf Ariba Network nicht anzeigen, dass Rechnungen von/in ein britisches Land, an ein EU-Land oder aus einem EU-Land, als innereuropäischer Handel eingestuft werden, es sei denn, der Umsatzsteuernummer des Lieferanten oder Käufers wird „XI“ vorangestellt.

Kundenwertversprechen

Passen Sie die Ariba-Network-Benutzeroberfläche so an, dass das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der Europäischen Union (EU) ist, sowie die Ausnahme, die für die Region Nordirland aufgetreten ist, in der der Lieferant bei Transaktionen mit EU-Käufern mit dem Präfix XI und bei Transaktionen im Inland die Umsatzsteuer-ID mit dem Präfix GB verwendet.

Produktbereich

AN-Fakturierung

Zielgruppe

Lieferant

Leitfaden für Änderungen und Neuerungen

https://help.sap.com/docs/SAP_Ariba/978b7e36451a4c2c85321a3ef6f3a7e5/d3c8437fa1634fc39f9228506e72fb51.html?locale=en-US&state=PRODUCTION&version=cloud

Funktionsaktivierung

Automatisch aktiviert

Funktions-ID: NG-1395
Anwendbare Lösungen

SAP Business Network

Voraussetzungen

Keine identifiziert

Einschränkungen

Keine identifiziert


Gilt für

SAP Business Network for Procurement und Supply Chain 2105

Nutzungsbedingungen  |  Copyright  |  Sicherheitsrichtlinie  |  Vertraulichkeit