Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) 174981
E-Mail
Wie erstelle ich eine Rechnung mit Bestellauftrag?
Frage

Wie erstelle ich eine Rechnung mit Bestellauftrag?

Antwort

Klicken Sie auf Workbench > Bestellungen (oder wählen Sie eine andere bestellungsbezogene Kachel aus). Führen Sie einen der folgenden Schritte aus:

Anhand dieser Optionen führen Sie dieselbe Aktion aus, Sie können jedoch den ersten Schritt nach Ihren eigenen Präferenzen auswählen. Nach Abschluss des ersten Schrittes gehen Sie wie folgt vor:

  1. Geben Sie auf der Seite Rechnung erstellen im Bereich Übersicht die Rechnungsnr., das Rechnungsdatum und andere auf Kopfzeilenebene relevanten Informationen zur Rechnung ein.
    (Optional) Geben Sie Steuern, Versand- und Bearbeitungskosten und Rabatte auf Kopfebene ein.
  2. Klicken Sie zum Überprüfen oder Bearbeiten der Anschriften in den Abschnitten Zusammenfassung, Versand und Zusätzliche Felder auf Anschriften anzeigen/bearbeiten.
  3. Sie können weitere Elemente wie Zahlungsbedingungen, Anmerkungen oder Anlagen hinzufügen, indem Sie auf In Rechnungskopf aufnehmen klicken und die entsprechenden Optionen auswählen.
  4. Geben Sie im Bereich Zusätzliche Informationen weitere Informationen ein, die Ihr Kunde benötigt.
  5. Klicken Sie oben oder unten auf der Seite auf Aktualisieren, um berechnete Felder zu aktualisieren, falls Sie Felder mit Beträgen oder Kursen/Sätzen ergänzt oder geändert haben.
  6. Geben Sie bei Bedarf Positionsinformationen zur Rechnung ein oder ändern Sie diese.

Nachdem Sie die vorherigen Schritte abgeschlossen haben, klicken Sie auf Weiter, um die Rechnung vor dem Einreichen zu überprüfen.

  1. Überprüfen Sie die Rechnung, und nehmen Sie abschließende Änderungen vor.
  2. Klicken Sie auf Einreichen.
Zusätzliche Informationen

Wenn die Option Rechnung erstellen nicht auf dem Bestellauftrag verfügbar ist, klicken Sie hier.

Um ein Video mit Tipps zu diesem Thema anzusehen, klicken Sie hier.


Gilt für

SAP Business Network

Nutzungsbedingungen  |  Copyright  |  Sicherheitsrichtlinie  |  Vertraulichkeit