Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) KB0393048
E-Mail
Wie können Berichte in einem öffentlichen Ordner gespeichert und der Zugriff auf bestimmte Benutzer oder Gruppen eingeschränkt werden?
Dieser Wissensdatenbankartikel wurde maschinell übersetzt. SAP übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Maschinenübersetzung. Sie können den Originalinhalt anzeigen, indem Sie über die Sprachauswahl zu "Englisch" wechseln.
Frage

Wie kann ich einen Bericht in einem öffentlichen Ordner speichern und den Zugriff auf bestimmte Benutzer oder Gruppen einschränken?

Antwort

So speichern Sie einen Bericht in einem öffentlichen Ordner:

  1. Führen Sie den Bericht aus, und klicken Sie dann auf Speichern oder Speichern unter.
  2. Geben Sie im Feld Berichtsname einen Namen ein.
  3. Wenn Sie Änderungen an einem Bericht auf Ihrem Dashboard speichern, klicken Sie auf Dashboard aktualisieren, um diese Version zu verwenden.
  4. Klicken Sie auf Aktuelles Projekt, und wählen Sie den entsprechenden Ordner aus.
  5. Klicken Sie auf Öffentliche Berichte.
  6. Wählen Sie Sichern.

Anschließend können Sie auf den öffentlichen Bericht zugreifen und seine Zugriffskontrollen einschränken, indem Sie die folgenden Schritte ausführen:

  1. Klicken Sie auf Verwalten > Öffentliche Berichte.
  2. Suchen Sie den gewünschten Bericht im Ordner Öffentliche Berichte oder im Unterordner.
  3. Klicken Sie auf Aktionen > Erstellen > Ordner.
    • Um einen Unterordner in einem anderen Ordner zu erstellen, klicken Sie auf den Ordner > Erstellen > Ordner
  4. Geben Sie einen Namen und eine optionale Beschreibung für den Ordner ein.

So schränken Sie den Zugriff auf den Ordner und die Berichte innerhalb des Ordners ein

  1. Legen Sie den Eigentümer für den Benutzer oder die Benutzergruppe fest, der bzw. die Zugriff haben soll.
  2. Setzen Sie die Zugriffskontrolle auf Nur Eigentümer/Administrator.
  3. Wählen Sie Sichern.

Gilt für

Einkauf
Rechnungsstellung
Spend Visibility

Nutzungsbedingungen  |  Copyright  |  Sicherheitsrichtlinie  |  Vertraulichkeit